Lohnbuchhaltung
accon■avm erledigt die Lohnbuchhaltung für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unter das niederländische Recht fallen. Als erfahrener Spezialist in Sachen Gehaltsadministration verfügen wir über alle dafür erforderlichen Kenntnisse. Unsere Dienstleistung für Sie als deutsches Unternehmen ist sehr umfassend.
Neben dem ‘Outsourcing’ Ihrer gesamten Lohnbuchhaltung, besteht auch die Möglichkeit, Ihren Zahlungsverkehr vollständig über uns abzuwickeln. Das bedeutet, dass Sie einmal monatlich (gemäß Vereinbarung) die gesamten Lohnkosten auf ein Treuhandkonto von accon■avm überweisen.
Anschließend leiten wir die jeweiligen Beträge direkt an Ihre Mitarbeiter, an das Finanzamt, an die Sozialversicherungsträger und − falls erforderlich – an sonstige Instanzen weiter. accon■avm gehört zu den größten Kanzleien, die für grenzüberschreitend tätige Firmen die Lohn- und Gehaltsadministration übernehmen.
Zudem ist accon■avm Ihr Ansprechpartner für alle damit verbundenen Fragen bzw. Meldungen. Wir erledigen beispielsweise auch die Beantragung Ihrer Lohnsteuernummer, die Einreichung der monatlichen Lohnsteuererklärung, den Abschluss Ihres Arbo-Vertrages (Arbo = Kontrollinstanz für krankheitsbedingte Ausfallzeiten), die Abwicklung Ihrer Krank- und Arbeitsfähigkeitsmeldungen, die Erstellung von Arbeitgebererklärungen, die Gestaltung und Darlegung von Arbeitsbedingungen, die ‘Salary-Split’-Anwendung und das Einholen von Angeboten für Renten- und/oder Krankengeldversicherungen.