Abschaffung VAR-Erklärung – DBA-Gesetz

Abschaffung VAR Erklarung

Am 1. Mai 2016 wird die VAR (verklaring arbeidsrelatie – Bescheinigung über die Art der Erwerbstätigkeit) abgeschafft. Bei der Beschäftigung von Selbstständigen möchten Sie vermeiden, dass Sie Lohnsteuer an den niederländischen Belastingdienst zahlen müssen. Wie gehen Sie nun mit der neuen Situation um?

Gesetz zur Deregulierung von Arbeitsverhältnissen (DBA-Gesetz)

Auf Grund des Gesetzes zur Deregulierung von Arbeitsverhältnissen (Wet Deregulering Arbeidsrelatie – DBA) ist der Auftraggeber nicht mehr, wie bisher, automatisch von der Verpflichtung zur Einbehaltung der Lohnsteuer befreit, wenn der von Ihm beschäftigte Auftragnehmer über eine VAR WUO (Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis und zum Gewinn aus unternehmerischer Tätigkeit) verfügt.

Ab dem 1. Mai 2016 muss der Auftraggeber pro Auftragnehmer anhand der getroffenen Vereinbarungen beurteilen müssen, ob es sich nicht doch um ein Dienstverhältnis handelt, das Sie zur Einbehaltung von Lohnsteuer verpflichtet. Diese Vereinbarungen legen Sie schriftlich in einem Vertrag fest und Sie sorgen dafür, dass sich die Arbeit in der Praxis an diesem Vertrag orientiert. Durch diese neue Regelung sind sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer für die Einhaltung der Vereinbarungen verantwortlich.

Dienstverhältnis oder nicht

Wenn der niederländische Belastingdienst bei einer Prüfung den überzeugenden Beweis liefert, dass es sich doch um ein Dienstverhältnis handelt, kann der Belastingdienst die geschuldete Lohnsteuer nachträglich einfordern. Anschließend ist es Ihre Aufgabe, die geschuldete Lohnsteuer von Ihrem Auftragnehmer zurückzufordern. Das Risiko bei der Beschäftigung von Selbstständigen, später mit einer Lohnsteuerforderung konfrontiert zu werden, nimmt daher stark zu.

Wie beschränken Sie das Risiko?

Sie können Ihre Verträge mit vorhandenen und künftigen Auftragnehmern dem niederländischen Belastingdienst zur Genehmigung vorlegen. So haben Sie vorab mehr Sicherheit bei der Frage, ob Sie für die Vergütung, die Sie dem Auftragnehmer bezahlen, Lohnsteuer einbehalten müssen. Außerdem kann auch mit Modellverträgen gearbeitet werden, die auf der Internetseite des niederländischen Belastingdienst veröffentlicht werden. Achten Sie dabei darauf, dass die Praxis mit dem übereinstimmt, was im Vertrag vereinbart ist. Viele Modellverträge sind für Ihre besondere Situation gar nicht zutreffend. Accon International kann Ihnen bei der Wahl des richtigen Vertrags helfen.

Tatsache ist, dass die Beschäftigung von Selbstständigen viel formeller wird. Die Anforderungen sind streng.

Es gibt eine Übergangszeit für das DBA-Gesetz

Der niederländische Belastingdienst hat zugesagt, dass es bis zum 1. Mai 2017 keine besonderen Prüfungen der mit Auftragnehmern geschlossenen Verträge vornehmen wird.

Whitepaper und weitere Informationen DBA-Gesetz

In unserem Whitepaper: „Gesetz zur Deregulierung von Arbeitsverhältnissen“ bieten wir Ihnen mehr Informationen an. Weitere Informationen erhalten Sie, wenn Sie eine E-Mail an international@acconavm.nl schicken oder das folgende Kontaktformular ausfüllen. Wir werden uns dann bei Ihnen melden.

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