AEO-Zertifizierung

Ist Ihr Unternehmen im internationalen Handelsverkehr aktiv? Und haben Sie aufgrund der Unternehmensaktivitäten regelmäßig mit dem Zoll zu tun? Dann kann Ihnen der sogenannte AEO-Status vielleicht wichtige Vorteile bei Ihrer täglichen Unternehmensführung bieten.
Was beinhaltet der AEO-Status?
Die Abkürzung ‘AEO’ steht für Authorised Economic Operator (zugelassener Wirtschaftsbeteiligter). Alle Unternehmen, die am internationalen Handelsverkehr teilnehmen, können beim Zoll ein AEO-Zertifikat beantragen. Für zertifizierte Betriebe bietet der Zoll bestimmte Vergünstigungen an. Das Zertifikat gilt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Warum gibt es einen AEO-Status?
Der Zoll kann durch die Zunahme des internationalen Handelsverkehrs nicht mehr den gesamten Warenstrom kontrollieren. Darum wurde auf europäischer Ebene das AEO-Gütezeichen entwickelt. Firmen mit AEO-Status werden beim Zoll schneller bearbeitet. Dadurch kann die Firma ihren ein-und ausgehenden Warenstrom schneller und effizienter bearbeiten.
Was sind die Vorteile?
Das AEO-Zertifikat bietet verschiedene Vorteile. Es gibt verschiedene Zertifikatarten. Inhaber des Zertifikats Zollrechtliche Vereinfachung genießen die folgenden Vorteile:
1. Weniger physische und Dokumentkontrollen durch den Zoll;
2. Bevorzugung bei Kontrollen;
3. Auswahl beim Ort, an dem die Kontrolle durchgeführt wird;
4. Schnellere Bearbeitung bei der Beantragung von Zollgenehmigungen;
5. Verringerte Sicherheitsleistung beim Zoll.
Wenn Sie das Zertifikat Sicherheit oder Zollrechtliche Vereinfachung/Sicherheit beantragen, kommen Sie für weitere Vergünstigungen in Betracht, wie vorherige Mitteilung bei Kontrollen, eine vereinfachte Zollerklärung und Anerkennung des Zertifikats durch Länder außerhalb der EU.
Es sind nicht nur die Vorteile beim Zoll, die zählen. Ihre (potentiellen) Handelspartner wissen durch den AEO-Status auch, das Ihr Unternehmen vertrauenswürdig und in control ist. Sie werden dadurch eher Geschäfte mit Ihnen machen.
Auch bei einer vorgeschriebenen Prüfung Ihres Jahresabschlusses kann Ihnen der AEO-Status Geld sparen. Sie müssen für die Beantragung des Zertifikats nämlich in Ihre Buchhaltung und interne Kontrolle investiert haben. Dadurch kann die Prüfung Ihres Jahresabschlusses ebenfalls schneller verlaufen.
Welche Anforderungen gibt es?
Für die Beantragung eines AEO-Zertifikats Zollrechtliche Vereinfachung prüft der Zoll zusammengefasst, ob Ihre Firma vertrauenswürdig ist. Hierfür prüft der Zoll unter anderem, ob Ihre Firma in der Vergangenheit die Zollvorschriften erfüllt hat, ob die finanzielle und logistische Verwaltung richtig eingerichtet ist und ob die finanzielle Lage gesund aussieht.
Wenn Sie das Zertifikat Sicherheit oder Zollrechtliche Vereinfachung/Sicherheit beantragen, gilt außerdem, dass Ihr Warenstrom ausreichend gesichert sein muss. Die hierfür genannten Kriterien sind unter anderem in einer Broschüre der Europäischen Union zu finden, den sogenannten AEO-Richtlinien.
Wie verläuft das Antragsverfahren?
Bevor Sie den Antrag für das gewünschte AEO-Zertifikat einreichen, müssen Sie eine Selbstbeurteilung (das Selbst-Assessment) durchführen. Sie prüfen anhand der AEO-Richtlinien nach, ob Sie die Kriterien erfüllen, die wir oben kurz beschrieben haben. Dieses Selbst-Assessment müssen Sie mit dem Antragsformular und den übrigen erforderlichen Dokumenten beim Zoll vorlegen. Anschließend wird der Zoll Ihren Antrag prüfen. Wenn das Ergebnis ausreicht, bekommen Sie das Zertifikat.
Was kann accon avm für Sie tun?
Der Antrag für das AEO-Zertifikat erfordert eine sorgfältige Vorbereitung. Ihre Buchhaltung und internen Kontrollmaßnahmen müssen adäquat, bekannt und beschrieben sein. Oft müssen in Ihrer Firma noch Änderungen durchgeführt werden, um die Kriterien des Antrags zu erfüllen.
accon■avm kann Ihnen bei der Vorbereitung und dem Einreichen eines AEO-Antrags behilflich sein. Mit einer einfachen Checkliste können wir Ihnen helfen und Sie bei der Erstellung der erforderlichen (administrativen) Verfahren und Dokumente unterstützen. Nehmen Sie dafür Kontakt zu einem Spezialisten für internationale Steuerberatung auf: international@acconavm.nl.
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