Neues europäisches Zollrecht

Zollrecht

Ab dem 1. Mai 2016 wurde unter dem Namen UZK (Unionszollkodex) ein neues Zollrecht eingeführt. Ein Teil des neuen Gesetzes ist ab den 1. Mai 2016 in Kraft getreten, für den Rest gilt eine Übergangsregelung.

Die wichtigsten Änderungen im Zollgesetz

Im neuen Zollgesetz können nicht länger Vorerwerberpreise angewendet werden. Konkret bedeutet das, dass in den Fällen, wo Vorerwerberpreise angewendet werden, eine neue Handelsrechnung erstellt werden muss. Dieses Verfahren, mit dem der Wert bestimmt werden kann, für den Einfuhrrechte berechnet werden, gilt bei Ausfuhr aus der EU. Dabei konnte der Wert von früheren Transaktionen zur Wertermittlung einer späteren Transaktion dienen.

Die Möglichkeit, eine aktive Verteilung mit Rückzahlung zu nutzen, entfällt. Eine aktive Verteilung mit Rückzahlung ist eine Methode, bei der Zollrechte zurückgezahlt werden, wenn eine Lieferung einen spezifischen, freigestellten Bestimmungsort erreicht.

Importeure, die vor dieser Gesetzesänderung bereits eine vom Zoll erteilte Erlaubnis haben, können diese Regelung weiter nutzen, bis diese erteilte Genehmigung ausläuft oder verlängert wird. Nach Ablauf oder Verlängerung der Genehmigung kann nur noch eine Aussetzung genutzt werden.

Was ändert sich für Sie?

Neben den oben genannten Änderungen gibt es noch weitere Änderungen ins Zollrecht. Möchten Sie wissen, welche Änderungen für Sie gelten? Dann rufen Sie Herrn Arjen Tompkins an (+31 318 307158), Berater für internationales Steuerrecht bei Accon International oder füllen Sie das folgende Beratungsformular aus.

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