Sind Sie von außerhalb der Niederlande unternehmerisch in den Niederlanden tätig und haben zu wenig oder zu viel Umsatzsteuer gezahlt?

Umsatzsteuer

Haben Sie zu wenig oder zu viel Umsatzsteuer in einem bestimmten Zeitraum abgeführt, dann können Sie die Umsatzsteuererklärung für den Zeitraum korrigieren. Eine Korrektur ist innerhalb von fünf Jahren nach Ablauf des betreffenden Zeitraums möglich.

Sie können eine Umsatzsteuererklärung für einen bestimmten Zeitraum korrigieren, sobald sich herausstellt, dass die Erklärung nicht korrekt war. Die Art der Korrektur hängt von der Höhe der zu wenig oder zu viel gezahlten Umsatzsteuer ab.

  • Bei Beträgen über 1000 EUR kann nach Ablauf eines Geschäftsjahres das gesamte Jahr durch Ausfüllen eines Ergänzungsformulars korrigiert werden.
  • Wenn die Korrektur weniger als 1000 EUR beträgt, muss sie in der ersten darauf folgenden Voranmeldung verarbeitet werden. Sie erhalten in dem Fall keinen Nachforderungsbescheid und auch keinen Erstattungsbescheid.

Wenn Sie mehr als 1000 EUR Umsatzsteuer zurückerhalten oder nachzahlen müssen, ist der Korrekturantrag über ein Ergänzungsformular zu stellen. Sie erhalten dann von der niederländischen Finanzbehörde auf der Grundlage der Ergänzungserklärung einen Erstattungsbescheid für die Umsatzsteuer, die an sie rückerstattet wird. Wenn Sie zu wenig Umsatzsteuer bezahlt haben, erhalten Sie von der niederländischen Finanzbehörde einen Nachforderungsbescheid. Auf der Grundlage dieses Nachforderungsbescheides müssen Sie die zu wenig bezahlte Umsatzsteuer nachträglich entrichten. Über die Höhe des Nachforderungsbescheides hinaus wird ein Säumniszuschlag von 5 % der noch zu bezahlenden Umsatzsteuer erhoben.

Wenn Sie später als drei Monate nach Ablauf des Jahres, in dem Sie zu wenig Umsatzsteuer bezahlt haben, noch eine Ergänzungserklärung einreichen, werden Zinsen auf die Steuern erhoben. Wenn Sie trotz einer zu niedrigen Umsatzsteuerzahlung keine Ergänzungserklärung eingereicht haben, kann gegen Sie eine Geldbuße wegen unterlassener Korrektur der Umsatzsteuererklärung verhängt werden. Wir machen Sie deshalb darauf aufmerksam, im Bedarfsfall innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Steuerjahres eine Ergänzungserklärung einzureichen.

Möchten Sie mehr über den Umsatzsteuerergänzungsantrag erfahren? Dann wenden Sie sich Ihren acconavm Berater auf oder senden Sie eine E-Mail an international@acconavm.nl.

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