Entlassung von Arbeitnehmern in der Corona-Zeit: die wichtigsten Informationen

Haben Sie als Unternehmer mit Umsatzverlusten und unzureichender Beschäftigungsmöglichkeit zu kämpfen? Dann bereiten Sie sich auch auf mögliche notwendige Entlassungen vor. Als Rechtsberater mache ich Sie auf fünf Punkte im niederländischen Kündigungsrecht aufmerksam.
Mitarbeiter entlassen: So macht man es sorgfältig
Sie möchten lieber nicht darüber nachdenken, aber es kann natürlich trotzdem passieren. Was ist, wenn es dazu kommt, dass Sie Mitarbeiter entlassen müssen? Für den Fall möchte ich Sie auf einige Punkte im Kündigungsrecht aufmerksam machen.
1. Weg: Entlassungsgenehmigung UWV oder Feststellungsvereinbarung?
Zunächst einmal ist es wichtig, über den Umfang des erforderlichen Personalabbaus nachzudenken und darüber, welchen ‘Entlassungsweg’ Sie wählen wollen. In gegenseitigem Einvernehmen können Sie eine Entlassung häufig auch über eine Feststellungsvereinbarung regeln. Darin legen Sie gemeinsam mit dem betroffenen Arbeitnehmer die getroffenen Vereinbarungen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses fest. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein Arbeitnehmer beim Ausführungsorgan für die Arbeitnehmerversicherungen (UWV) ein Arbeitslosengeld beantragen.
Der andere Weg ist die Beantragung einer Entlassungsgenehmigung aus betriebswirtschaftlichen Gründen beim UWV. Dieser Weg ist komplexer. Sie müssen den Genehmigungsantrag mit diversen finanziellen Daten wie z. B. Jahresabschlüssen und Prognosen untermauern. Sobald die Genehmigung vorliegt, können Sie den Vertrag kündigen. Berücksichtigen Sie bei der ‘Wahl Ihres Weges’ das Kündigungsverbot im Krankheitsfall (siehe Punkt 5), die in Ihrem Unternehmen geltenden tarifvertraglichen Regelungen im Falle einer Reorganisation und eine eventuelle Meldepflicht im Falle einer Massenentlassung.
2. Reflexionsprinzip beachten
Anschließend muss geprüft werden, wer entlassen werden darf. Dies nennt man das Reflexionsprinzip. So müssen Sie im Falle einer oder mehrerer Entlassungen erfassen, in welche Kategorien Ihre Mitarbeiter fallen. Denken Sie an Altersgruppen, (nicht austauschbare) Funktionsgruppen und Beschäftigungsdaten (Anmerkung: das First-in-Last-out-Prinzip gilt nicht mehr). Überlegen Sie sich dabei auch, wie Sie die Tätigkeiten unter den verbleibenden Mitarbeitern verteilen wollen.
3. Legen Sie die Kündigungsfrist fest
Das niederländische Recht schreibt vor, welche Kündigungsfrist Sie einhalten müssen. In den meisten Fällen ist dies im Arbeitsvertrag und/oder im Tarifvertrag festgelegt. Während der Kündigungsfrist zahlen Sie selbstverständlich weiterhin das Gehalt des betreffenden Arbeitnehmers. Prüfen Sie auch, welchen Urlaubsanspruch der zu entlassende Arbeitnehmer aufgebaut hat.
4. Abfindung und Übergangsgeld
Im Falle einer Kündigung mit Genehmigung des UWV sind Sie verpflichtet, Ihrem Arbeitnehmer ein Übergangsgeld zu zahlen. Diese Vergütung wird auf der Basis des Gehalts und der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses berechnet.
Im Falle einer Kündigung über eine Feststellungsvereinbarung sind Sie nicht verpflichtet, ein Übergangsgeld zu zahlen, aber Arbeitnehmer verlangen dann häufig eine Abfindung in Höhe dieses Betrages.
5. Kündigungsverbot während Krankheit
Beschäftigen Sie langfristig oder chronisch kranke Arbeitnehmer? Oder haben Sie Arbeitnehmer, die sich möglicherweise krank melden werden? Wenn sich ein Mitarbeiter bei Ihnen krank meldet, dürfen Sie ihn vorübergehend nicht entlassen.
Manchmal empfiehlt es sich, die beabsichtigte Entlassung zunächst dem UWV zu melden, bevor Sie mit dem Arbeitnehmer sprechen. Auf diese Weise verhindern Sie, dass die Kündigung durch eine mögliche Krankmeldung verhindert wird.
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