International Umsatzsteuer abführen mit der OSS-Erklärung

Verkaufen Sie Waren aus einem anderen EU-Land an in den Niederlanden ansässige Privatpersonen? Dann können Sie seit 1. Juli 2021 über die One-Stop-Shop-Erklärung Ihre in den Niederlanden zahlbare Umsatzsteuer in einem Betrag entrichten. Die OSS-Erklärung reichen Sie bei dem Finanzamt in dem Land ein, in dem Sie ansässig sind. Die Nutzung der OSS-Erklärungen hat folgende Vorteile.
- Wenn Ihre niederländischen Abnehmer Waren zurücksenden, haben Sie Anspruch auf Erstattung der niederländischen Umsatzsteuer auf die zugrunde liegende Warenlieferung. Mit OSS müssen Sie diesen Antrag nicht mehr beim niederländischen Finanzamt einreichen.
- Auch wenn Ihr Unternehmen in den Niederlanden ansässig ist und Sie Waren an Privatpersonen in anderen EU-Ländern verkaufen, ist die OSS-Regelung nutzbringend. Mit einer einzigen OSS-Erklärung erfüllen Sie alle Umsatzsteuerverpflichtungen in anderen EU-Ländern. Per 1. Juli 2021 sind die lokalen Schwellenwerte für Fernabsatzgeschäfte weggefallen und gilt ein einheitlicher Schwellenbetrag von insgesamt EUR 10.000. Wenn Sie in einem Jahr Waren und Dienstleistungen im Wert von mehr als EUR 10.000 über e‑Commerce an Privatpersonen in anderen EU-Ländern liefern bzw. erbringen, müssen Sie Umsatzsteuer in dem EU-Land abführen, in dem der Verbraucher wohnt.
Wenn Sie die OSS-Regelung nutzen möchten, ist dies ab dem ersten Tag des Kalenderquartals, das auf die Registrierung folgt, möglich. Schließen Sie Ihre Registrierung also rechtzeitig ab; dann können Sie die OSS-Regelung sofort ab der ersten Lieferung der Waren nutzen. Die Registrierung muss spätestens am Zehnten des Monats, der auf den Monat der Lieferung folgt, beim Finanzamt eingegangen sein. Hinweis: Für die OSS-Registrierung benötigen Sie das Verfahren eHerkenning.
Zögern Sie nicht, Ihren Berater von Accon International um weitere Informationen zu bitten. Senden Sie hierfür eine E-Mail an international@acconavm.nl. Umsatzsteuer-Angelegenheiten sind manchmal komplexer, als Sie denken, vor allem, wenn es sich um grenzüberschreitenden Grenzverkehr handelt.
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